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Lieferbedingungen Eshuis B.V.

Eshuis B.V. liefert gemäß den Lieferbedingungen für die grafische Industrie, hinterlegt am 13. Januar 2011 unter Nr. 8/2011 bei der Kanzlei des Gerichts in Amsterdam. Auf alle unsere Lieferungen finden die nachstehenden Artikel Anwendung.

Klicken Sie hier für unsere Lieferbedingungen

Inhalt:

Artikel 1 - Definitionen
Artikel 2 - Allgemeines
Artikel 3 - Angebote, Offerten
Artikel 4 - Stornierung
Artikel 5 - Preis
Artikel 6 - Preisänderungen
Artikel 7 - Zahlungsfrist
Artikel 8 - Lieferweise; Eigentumsvorbehalt
Artikel 9 - Lieferfrist
Artikel 10 - Prüfung bei Lieferung
Artikel 11 - Inhalt und Änderung des Vertrags
Artikel 12 - Satz-, Druck- oder sonstige Proben
Artikel 13 - Abweichungen
Artikel 14 - Dauerschuldverhältnisse; periodische Ausgaben
Artikel 15 - Urheberrechte usw.
Artikel 16 - Eigentum an Produktionsmitteln usw.
Artikel 17 - Eigentum des Auftraggebers, Pfandrecht
Artikel 18 - Vom Auftraggeber gelieferte Materialien und Produkte
Artikel 19 - Höhere Gewalt
Artikel 20 - Haftung
Artikel 21 - Anwendbares Recht


Artikel 1 - Definitionen

In diesen Lieferbedingungen wird verstanden unter:

Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Lieferanten den Auftrag zur Herstellung von Sachen oder zur Ausführung von Arbeiten erteilt hat;

Lieferant: die natürliche oder juristische Person, die den unter a genannten Auftrag angenommen oder ein einer möglichen Beauftragung vorausgehendes Angebot abgegeben hat;

Datenträger: Magnetbänder und -platten, optische Datenträger und alle anderen Mittel zur Speicherung, Bearbeitung, Übertragung oder Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung von Texten, Bildern oder anderen Daten im weitesten Sinne;

Koninklijke KVGO: Koninklijk Verbond van Grafische Ondernemingen mit Sitz in Amstelveen.


Artikel 2 - Allgemeines

Diese Lieferbedingungen gelten für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen Auftraggeber und Lieferant geschlossenen Verträge.

Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss dieser Lieferbedingungen gelten.


Artikel 3 - Angebote, Offerten

Die bloße Abgabe eines – ob als Angebot bezeichnet oder nicht – Kostenvoranschlags, Budgets oder einer Vorkalkulation verpflichtet den Lieferanten nicht zum Abschluss eines Vertrags.

Angebote des Lieferanten sind stets freibleibend und können nur unverändert angenommen werden. Ein Angebot gilt als abgelehnt, wenn es nicht innerhalb eines Monats angenommen wird.


Artikel 4 - Stornierung

Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Vertrag zu stornieren, bevor der Lieferant mit der Ausführung begonnen hat, sofern er den dadurch entstandenen Schaden ersetzt. Dazu zählen Verluste, entgangener Gewinn sowie bereits entstandene Kosten (z. B. reservierte Kapazitäten, Materialien, Dienstleistungen, Lagerung).

Die Stornierung von Verträgen über periodische Ausgaben (siehe Artikel 14) ist nicht möglich.


Artikel 5 - Preis

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.

Der angegebene Preis gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

Bei kombinierten Angeboten besteht keine Verpflichtung zur Teillieferung.

Wenn kein Preis vereinbart wurde, wird dieser auf Basis früherer vergleichbarer Verträge berechnet.

Andernfalls wird ein branchenüblicher, angemessener Preis angesetzt.


Artikel 6 - Preisänderungen

Der Lieferant ist berechtigt, Preise zu erhöhen bei steigenden Kosten (Materialien, Löhne, Transport, Steuern etc.).

Auch zusätzliche Arbeiten durch unklare Vorlagen oder mangelhafte Materialien können zu Preiserhöhungen führen.

Änderungen durch den Auftraggeber können ebenfalls Preisänderungen nach sich ziehen.


Artikel 7 - Zahlungsfrist

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Für Webshop-Bestellungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Zinsen sowie Inkassokosten an.


Artikel 8 - Lieferung; Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich am Standort des Lieferanten.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Transport erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.


Artikel 9 - Lieferfrist

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zum Wegfall vereinbarter Fristen.


Artikel 10 - Prüfung bei Lieferung

Der Auftraggeber muss die Lieferung innerhalb von 14 Tagen prüfen und etwaige Mängel schriftlich melden.

Andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß.


Artikel 11 - Vertragsinhalt und Änderungen

Missverständnisse durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben gehen zulasten des Auftraggebers.

Es ist untersagt, rechtswidrige oder unangemessene Inhalte zu bestellen (z. B. Urheberrechtsverletzungen, diskriminierende Inhalte etc.).

Eshuis B.V. kann solche Aufträge ablehnen oder vernichten und dennoch vollständig berechnen.

FSC-Produkte müssen ausdrücklich bestellt werden.


Artikel 12 - Proben

Der Auftraggeber muss Proben sorgfältig prüfen und freigeben.

Freigegebene Proben gelten als korrekt.


Artikel 13 - Abweichungen

Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Reklamationen.

Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb bestimmter Toleranzen sind zulässig.


Artikel 14 - Dauerschuldverhältnisse

Verträge über periodische Ausgaben laufen auf unbestimmte Zeit und können nur mit Frist gekündigt werden.


Artikel 15 - Urheberrechte

Der Auftraggeber garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Lieferant behält grundsätzlich das Urheberrecht an erstellten Arbeiten.


Artikel 16 - Produktionsmittel

Alle Produktionsmittel bleiben Eigentum des Lieferanten.


Artikel 17 - Eigentum des Auftraggebers

Vom Auftraggeber gelieferte Materialien werden sorgfältig behandelt, verbleiben jedoch auf dessen Risiko.


Artikel 18 - Gelieferte Materialien

Der Auftraggeber ist für Qualität und Eignung der gelieferten Materialien verantwortlich.


Artikel 19 - Höhere Gewalt

Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt.


Artikel 20 - Haftung

Die Haftung ist auf ein angemessenes Maß begrenzt.

Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.


Artikel 21 - Anwendbares Recht

Es gilt niederländisches Recht.